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Weizenbaum-Institut veröffentlicht Stellungnahme zur Folgenabschätzung des EU-Data-Act

Die Forschungsgruppen "Rahmenbedingungen für Datenmärkte" und "Verlagerung in der Normsetzung" des Weizenbaum-Instituts untersuchen in ihrer Stellungnahme Regulierungsbereiche, die der Data Act voraussichtlich umfassen wird.

Die EU-Kommission hat im Mai 2021 eine Folgenabschätzung (Initial Impact Assessment) zum Data Act veröffentlicht. Der Data Act wurde bereits in der EU-Datenstrategie vom Februar 2020 angekündigt, die zum Ziel hat, den Austausch und die Nutzung von Daten zu erleichtern sowie die Entwicklung eines europäischen Binnenmarkts für Daten zu fördern. Mit dem Data Act möchte die EU-Kommission die Vorhaben der europäischen Datenstrategie in weiteren Regelungsbereichen implementieren.

Mit der Veröffentlichung der Folgenabschätzung zum Data Act startete die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation, die Stakeholdern die Gelegenheit gibt, umfassend Stellung zu nehmen. Die Veröffentlichung eines vollständigen Gesetzesentwurfs ist für das 4. Quartal 2021 anvisiert. Die Forschungsgruppen "Rahmenbedingungen für Datenmärkte" und "Verlagerung in der Normsetzung" des Weizenbaum-Instituts beteiligten sich an der öffentlichen Konsultation mit einer Stellungnahme. Darin greifen sie einige der in der Folgenabschätzung aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der Art und des Umfangs der Regulierung auf, die der Data Act umfassen soll. Dazu gehören Grundsatzfragen wie:

  • Was ist die Motivation und der Zweck des regulativen Eingriffs?
  • Welche Arten von Daten werden erfasst?
  • Welche Marktteilnehmer:innen sollen von dem neuen Instrument direkt betroffen sein?
  • Welche rechtlichen Instrumente sollen angewendet werden?
  • Nach welchem Mechanismus erfolgt die Umsetzung des neuen Systems von Rechten und Pflichten und auf welchen Prinzipien baut dieses System auf?

In ihrer Stellungnahme gehen die Forschungsgruppen auf einige konkrete Regulierungsbereiche ein, die der Data Act voraussichtlich umfassen wird. Besonders interessant sind beispielsweise die geplanten Regelungen zu Business-to-Government und Business-to-Business Data Sharing, welche möglicherweise neue Zugangsrechte auf wirtschaftsrelevante Daten schaffen werden. Ziel der Stellungnahme ist es, den regulatorischen Rahmen, in dem der Data Act verankert werden soll, abzustecken und einige wesentliche Fragen, die im weiteren Gesetzgebungsverfahrens auftreten können, zu diskutieren.