EU AI Act und KI-Verordnung: Ab dem 2. August 2026 gelten weitere Transparenzpflichten für KI-Systeme

30.07.2026

Mit dem 2. August 2026 erreicht die europäische KI-Verordnung (KI-VO) eine weitere wichtige Umsetzungsstufe. Für Unternehmen, Behörden und andere Organisationen gelten ab diesem Zeitpunkt zusätzliche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten beim Einsatz bestimmter KI-Systeme. Damit beginnt für viele Akteur:innen eine zentrale Phase der praktischen Umsetzung der europäischen KI-Regulierung.

Von der Regulierung zur praktischen Umsetzung

Von Charlotte Mysegades, Referentin Kommentierung Gesetzgebungsverfahren, Weizenbaum-Institut und Asena Soydaş: Project Manager, Digitalisierung und Gemeinwohl, Bertelsmann Stiftung

Seit dem Inkrafttreten der KI-VO am 1. August 2024 werden die Vorgaben der Verordnung schrittweise anwendbar. Nach den ersten Regelungen, die seit Februar 2025 gelten, treten nun insbesondere die Transparenzpflichten nach Artikel 50 KI-VO in Kraft. Diese betreffen sowohl Anbieter:innen als auch Betreiber:innen bestimmter KI-Systeme und sollen sicherstellen, dass Nutzer:innen erkennen können, wenn Inhalte mithilfe Künstlicher Intelligenz erzeugt oder wesentlich verändert wurden. So müssen unter anderem KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte – etwa Deepfakes – entsprechend gekennzeichnet werden. Auch für KI-generierte Texte gelten Transparenzpflichten, sofern keine Ausnahmeregelungen greifen. Eine Ausnahme kann beispielsweise bestehen, wenn Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Anwendungen, bei denen KI lediglich unterstützend eingesetzt wird – etwa zur Rechtschreibkorrektur oder Übersetzung –, fallen dagegen grundsätzlich nicht unter die Kennzeichnungspflicht.

Mit den neuen Vorgaben steigen zugleich die Anforderungen an Organisationen, den Einsatz von KI systematisch zu dokumentieren und interne Prozesse anzupassen. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Bußgeldern geahndet werden; darüber hinaus können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen drohen. Unternehmen, Behörden und andere Organisationen sollten daher frühzeitig ihre Governance- und Compliance-Strukturen überprüfen.

Verhaltenskodex der EU zur Umsetzung der Transparenzpflichten

Zur praktischen Umsetzung hat die Europäische Kommission im Juni 2026 einen Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Dieser richtet sich an Anbieter:innen und Betreiber:innen von KI-Systemen und enthält konkrete Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Transparenzpflichten.

Der Verhaltenskodex umfasst zwei Bereiche: Einen Abschnitt für Anbieter:innen mit Regeln zur Kennzeichnung und Erkennung KI-generierter und manipulierter Inhalte sowie einen weiteren Abschnitt für Betreiber:innen mit Vorgaben zur Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten beziehungsweise manipulierten Texten.

Die EU hat zudem eine Reihe von Symbolen entwickelt, mit denen Betreiber generativer KI-Systeme ihre KI-generierten Inhalte kennzeichnen können. Der Kodex wird durch ergänzende Leitlinien begleitet.

Obwohl der Kodex freiwillig ist, kann seine Anwendung eine wichtige Orientierung bieten. Wer ihn nicht nutzt, muss nachweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen auf andere Weise erfüllt werden.

Transparenzpflichten werfen neue Auslegungsfragen auf

Mit den neuen Regelungen entstehen zugleich zahlreiche Fragen für die praktische Anwendung. In einigen Bereichen ist noch offen, wie die Transparenzpflichten konkret auszulegen sind.

So wird sich erst in der Praxis zeigen, wann ein Inhalt tatsächlich als „KI-generiert“ oder „KI-manipuliert“ gilt. Die Abgrenzung zwischen einer eigenständigen Erzeugung von Inhalten durch KI und einem lediglich unterstützenden Einsatz – etwa bei Textkorrekturen, Übersetzungen oder Bildoptimierungen – ist nicht immer eindeutig.

Auch bei Texten stellt sich die Frage, wann eine menschliche Überarbeitung so weit geht, dass eine Kennzeichnung entfallen kann. Diese Fragen dürften künftig insbesondere durch die Rechtsprechung weiter konkretisiert werden.

Dialogreihe zur Umsetzung der KI-Verordnung

Die nun anstehende Umsetzungsphase knüpft unmittelbar an die Dialogreihe „KI-Verordnung: Wege zur Umsetzung“ an, die das Weizenbaum-Institut gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung von 2024 bis 2025 durchgeführt hat.

In insgesamt sieben Veranstaltungen diskutierten Expert:innen aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zentrale Regelungsbereiche der KI-VO sowie Fragen der nationalen Umsetzungsspielräume. Nach fachlichen Impulsen standen jeweils der Austausch mit den Teilnehmenden sowie die Diskussion von Rechts- und Umsetzungsfragen im Mittelpunkt.

Thematisiert wurden unter anderem die Herausforderungen und Chancen von KI für die Wirtschaft, die Regulierung generativer KI in Europa, die Umsetzung der KI-VO in der Verwaltung, das KI-Durchführungsgesetz und die nationale Aufsicht sowie die Rolle technischer Normen für die praktische Anwendung der KI-VO.

Ausblick: Neue Dialogreihe startet im September

Die europäische Digitalregulierung entwickelt sich kontinuierlich weiter: Neue Gesetze, Durchführungsakte und politische Initiativen entstehen in kurzer Folge auf europäischer wie nationaler Ebene. Vor diesem Hintergrund setzt das Weizenbaum-Institut den Austausch zwischen Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft fort.

Am 16. September 2026 startet die neue Dialogreihe „Digitalpolitik auf Kurs“. Sie nimmt die Umsetzung und Weiterentwicklung zentraler europäischer Digitalgesetze in den Blick.

Die Auftaktveranstaltung widmet sich der Digital-Omnibus-Initiative mit einem Schwerpunkt auf dem Digital Omnibus on AI. Das Grußwort hält Prof. Dr. Herbert Zech, Direktor am Weizenbaum-Institut.

Unter der Moderation von Asena Soydaş (Bertelsmann Stiftung) und Charlotte Mysegades (Weizenbaum-Institut) diskutieren Expert:innen, welche Auswirkungen die geplanten Reformen auf die praktische Umsetzung bestehender Regelwerke haben und welche Erwartungen sich daraus für Verwaltung, Aufsicht, Unternehmen und weitere betroffene Akteur:innen ergeben.

Das Weizenbaum-Institut hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik eine Stellungnahme zur angestrebten Vereinfachung durch den Digital Omnibus verfasst und bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Bertelsmann Stiftung hat ebenfalls eine Studie zu diesem Thema veröffentlicht.