Digitale Gewalt wirksam bekämpfen

12.06.2026

Das Weizenbaum-Institut begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen digitale Gewalt als wichtigen Schritt zum Schutz Betroffener. Zugleich sieht es an zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf.

Hasskommentare, gezielte Belästigung und digitale Einschüchterung gehören für viele Menschen längst zum digitalen Alltag. Vor diesem Hintergrund hat das Weizenbaum-Institut den Referentenentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG-E) bewertet. Es begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, den Schutz Betroffener zu stärken – sieht jedoch an zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf.

In der Stellungnahme hebt das Institut hervor, dass digitale Gewalt in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen umfassender berücksichtigt werden müsse. Der aktuelle Entwurf bleibe in wichtigen Punkten hinter den tatsächlichen Herausforderungen zurück. So kritisieren die Autor:innen unter anderem, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes zu eng gefasst sei und bestehende Schutzstandardsnicht unterschritten werden dürften. Zudemempfiehlt das Institut  auch Messengerdienste ausdrücklich in Auskunftsansprüche einbezogen werden, da sie zunehmend als zentrale Räume für digitale Gewalt dienen. Für Betroffene mache es außerdem keinen Unterschied, ob rechtsverletzende Inhalte über soziale Netzwerke oder Messengerdienste verbreitet werden.

Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Deepfakes, manipulierten Videos und KI-generierten Inhalten fordert das Institut eine technologieneutrale Ausgestaltung der Verfahrensregeln. Gerichte müssten rechtsverletzende Inhalte nicht nur in Textform, sondern auch als Audio-, Bild- und Videodateien erhalten können. Dafür seien sichere digitale Übermittlungswege zwischen Plattformen und Justiz erforderlich.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Stellungnahme aus wissenschaftlicher Sicht den Auswirkungen von „Hate Speech“ oder Hassrede auf die öffentliche Meinung, den Auswirkungen digitaler Gewalt auf die psychische Gesundheit, misogynen Online-Ideologien und genderspezifischer Desinformation. Vor diesem Hintergrund blickt die Stellungnahme auch auf die europäische Ebene: Hier müsse die Bundesregierung stärker darauf hinwirken, systemische Formen digitaler Gewalt im Rahmen des Digital Services Act (DSA) wirksam einzudämmen und sich für dessen konsequente Durchsetzung einsetzen.

Das Institut plädiert für eine konsequent betroffenenorientierte Ausgestaltung, die auch niedrigschwellige und barrierefreie Beratungsangebote sowie eine kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung umfasst.

„Der Gesetzentwurf setzt ein wichtiges Signal, bleibt aber in seiner jetzigen Form hinter dem Anspruch zurück, digitale Gewalt wirksam zu bekämpfen. Entscheidend ist, dass Betroffene schnell, unkompliziert und ohne zusätzliche Hürden zu ihrem Recht kommen. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten, ausreichende Ressourcen und ein Verfahren, das die Realität digitaler Kommunikationsräume vollständig abbildet“, heißt es aus dem Weizenbaum-Institut.

Insgesamt plädieren die Autor:innen für eine diskriminierungssensible, technologisch zeitgemäße und konsequent am Schutz der Betroffenen ausgerichtete Weiterentwicklung des Gesetzes.

An der Formulierung der Stellungnahme waren die Weizenbaum-Forschenden Katharina Heger, Melanie Jacobsen, Clara Iglesias Keller, Charlotte Mysegades, Martha Stolze und Herbert Zech beteiligt.

Weizenbaum Policy Paper #21: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt (GgdG-E), April 2026. https://www.doi.org/10.34669/WI.PP/21