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18.06.2025

14:00 Uhr - 15:30 Uhr | online

Die KI-Verordnung und generative KI

Mittwoch, 18. Juni 2025 14:00 Uhr

In der fünften Ausgabe unserer Dialogreihe „KI-Verordnung: Wege zur Umsetzung“ schauen wir uns sogenannte Allzweck-KI-Modelle an, da die Verordnung erstmals spezifische Vorgaben für deraratige Modelle enthält.

Mit dem Start von ChatGPT hat generative KI die öffentliche und politische Aufmerksamkeit schlagartig verändert – und der Debatte um den AI-Act eine neue Richtung gegeben. Was zuvor vor allem abstrakt diskutiert wurde, bekam plötzlich konkrete Relevanz und Dringlichkeit. Die Verordnung enthält nun erstmals spezifische Vorgaben für sogenannte Allzweck-KI-Modelle, insbesondere für Basis-Modelle, die vielen dieser KI-Anwendungen zugrunde liegen. Gefordert werden Transparenz über Trainingsdaten, Risikobewertungen, technische Dokumentation und Schutzmechanismen gegen Missbrauch. Doch gerade bei generativer KI gibt es viele Missverständnisse und unterschiedliche Wahrnehmungen: Was regelt der AI Act zum Thema generative KI wirklich – und für wen gelten welche Pflichten?

In der fünften Ausgabe unserer Dialogreihe „KI-Verordnung: Wege zur Umsetzung“ gehen wir diesen Fragen auf den Grund. Wir diskutieren, welche Anforderungen konkret für generative KI gelten und welche Herausforderungen sich in der Praxis stellen – insbesondere für Start-ups. Außerdem blicken wir auf die Rolle der freiwilligen Verhaltenskodizes und auf das neue AI-Office, das bei der Umsetzung zentraler Ansprechpartner für Anbieter:innen sein wird.

Speaker:innen

  • Prof. Dr. Philipp Hacker (Professor für Recht und Ethik der digitalen Gesellschaft an der Europa-Universität Viadrina)
  • Valentina Kerst (Senior Partner Managerin, KI Bundesverband)
  • Sabrina Küspert (angefragt) (Policy Officer, AI Office, Brüssel)

Bitte melden Sie sich hier für die Veranstaltung an.

Weitere Informationen zur Dilaogreihe finden Sie hier.