Stellungnahme: Digital Omnibus-Initiative der EU darf Grundrechte nicht vereinfachen
03/13/2026Das Weizenbaum-Institut und die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik haben gemeinsam eine Stellungnahme zur Digital Omnibus Initiative der EU verfasst. Sie ist jetzt als Policy Paper verfügbar.
Die EU-Kommission plant mit ihrer Digital Omnibus Initiative die Vereinfachung der EU-Digitalgesetzgebung. Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens der EU zum Digitalen Omnibus haben das Weizenbaum-Institut und die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) ein gemeinsames Positionspapier zur EU-Digitalgesetzgebung veröffentlicht. Im ersten Teil führen sie strukturelle Probleme der bestehenden EU-Digitalgesetzgebung auf. Im zweiten Teil analysieren sie konkrete Änderungsvorschläge der EU-Kommission hinsichtlich der Regelungen der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) und der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) und zeigen, wo die Vorteile, aber auch die Risiken der Digital Omnibus Initiative liegen.
EU-Digitalgesetzgebungen bringen Herausforderungen in der Praxis
Die EU-Digitalgesetzgebung umfasst zahlreiche Regelungen, etwa zum Datenschutz, zum Datenrecht, zur Plattformregulierung, zur Cybersicherheit, zur Produktsicherheit, zum Wettbewerb sowie zur Regulierung Künstlicher Intelligenz. Diese Gesetze verfolgen zentrale Ziele: Sie sollen Grundrechte schützen, faire Wettbewerbsbedingungen sichern, Cybersicherheit stärken, die Sicherheit von Produkten – auch von KI-Systemen – erhöhen, den Zugang zu Daten verbessern und Innovation fördern.
In der Praxis bringen die Regelungen jedoch Herausforderungen mit sich. Beispielsweise gelten mehrere Rechtsakte parallel, ihre Anforderungen überschneiden sich teilweise oder Übersetzungen sind teilweise fehlerhaft. Das führt zu rechtlicher Unsicherheit und fehlender Kohärenz.
Bewertung der Digital Omnibus-Initiative
Vor diesem Hintergrund bewertet das Positionspapier die Digital Omnibus Initiative, die die Europäische Kommission im November 2025 vorgestellt hat. Diese umfasst zwei Gesetzesvorschläge – eine „Digital Omnibus Regulation“ und eine „Digital Omnibus Regulation on AI“ – und zielt insbesondere auf Anpassungen im Datenrecht sowie in der Regulierung Künstlicher Intelligenz ab.
„Die geplanten Omnibus-Verordnungen bieten eine wichtige Gelegenheit, die EU-Digitalgesetzgebung systematischer und konsistenter zu gestalten“, sagt Herbert Zech, Direktor am Weizenbaum-Institut. Eine Vereinfachung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass der hohe europäische Standard beim Schutz von Grundrechten oder europäischen Werten geschwächt werde. „Ziel ist eine klarere, konsistentere und praktikablere Regulierung“, betont Zech.
Analyse und Empfehlungen
Das Positionspapier analysiert die Struktur der EU-Digitalgesetzgebung, identifiziert Ursachen rechtlicher Unsicherheiten und bewertet zentrale Elemente der Omnibus-Vorschläge, insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz und Datenschutz. Darauf aufbauend formulieren die Autor:innen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des europäischen Digitalrechts.
Die Publikation „Structural Challenges of EU Digital Legislation and Targeted Simplification through the Digital Omnibus Initiative“ wird im Rahmen des Konsultationsverfahrens der EU-Kommission eingereicht und erscheint darüber hinaus in der Reihe „Weizenbaum Policy Papers“, in der wissenschaftlich fundierte Analysen und Stellungnahmen zu aktuellen politischen Entscheidungsprozessen veröffentlicht werden.