Gesetz gegen digitale Gewalt: Bundesregierung greift Forderungen auf – Schutzlücken bleiben
14.10.2026Das Weizenbaum-Institut begrüßt Verbesserungen im Gesetzentwurf, fordert aber Nachbesserungen beim Auskunftsanspruch und bei der Unterstützung Betroffener.
Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober den Gesetzentwurf zum besseren zivil- und strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt beschlossen. Das Weizenbaum-Institut begrüßt wichtige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf, sieht aber weiterhin Schutzlücken – insbesondere beim Auskunftsanspruch und bei der Strafverfolgung.
Der Entwurf greift mehrere Forderungen des Instituts auf, die es im Mai 2026 in seinem Weizenbaum Policy Paper #21 formuliert hatte. So erfasst er nun auch Gruppenchats in Messengerdiensten. Zudem präzisiert er die Anforderungen an die Beweissicherung. Der Straftatenkatalog wird unter anderem um Identitätsmissbrauch erweitert. Auch Ansprüche auf Auskunft sowie Möglichkeiten zur Sperrung und gerichtlichen Entfernung rechtswidriger Inhalte sind vorgesehen.
Auskunftsanspruch greift zu kurz
Den größten Nachbesserungsbedarf sieht das Weizenbaum-Institut beim Auskunftsanspruch. Der Regierungsentwurf knüpft ihn an bestimmte Straftatbestände sowie an § 33 Kunsturhebergesetz und § 42 Bundesdatenschutzgesetz. Das greift aus Sicht der Autor:innen zu kurz: Betroffene sollten auch bei schweren Eingriffen in ihre Intim- und Privatsphäre Auskunft erlangen können, wenn diese nicht strafbar sind.
Dazu zählt etwa das ungefragte Offenlegen der sexuellen Orientierung im Internet. Auch koordinierte Kampagnen mit geschlechtsspezifischer Desinformation oder misogyn motivierten Angriffen können erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen verursachen. Ihre Wirkung entsteht häufig erst durch das Zusammenspiel vieler Tatbestände, die einzeln nicht strafbar sind. Der Schutz anonymer Meinungsäußerungen sei wichtig für die Demokratie, dürfe aber den Rechtsschutz Betroffener nicht unverhältnismäßig einschränken.
Strafverfolgung und Unterstützung stärken
Auch bei der Strafverfolgung und Unterstützung sieht das Institut Handlungsbedarf. Bildbasierte sexualisierte Gewalt und Deepfakes sollten nicht als Privatklagedelikte verfolgt werden müssen. Zudem fordert die Stellungnahme mehr Sensibilisierung bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, den Ausbau kostenloser Beratungsangebote und spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Betroffene sollten in Auskunfts- und Sperrverfahren außerdem c/o-Adressen nutzen können, um ihre Wohnanschrift zu schützen.
„Der Regierungsentwurf ist ein wichtiger Schritt. Damit Betroffene ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können, muss das Gesetz aber auch schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle erfassen“, sagt Prof. Dr. Herbert Zech, Direktor am Weizenbaum-Institut und Mit-Autor. „Digitale Gewalt entfaltet ihre Wirkung häufig durch das Zusammenspiel vieler Tatbestände. Hier muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden – ebenso bei der Strafverfolgung und der Unterstützung Betroffener.“