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Allgemeine Förderkriterien

In Orientierung an übergreifenden Standards nationaler und europäischer Forschungsförderer finden folgende Kriterien zur Finanzierung von sämtlichen Publikationsformaten aus dem WI-OA-Fonds Anwendung.

  • OA-Publikationen können gefördert werden, sofern sie ein fachlich anerkanntes Qualitätsüberprüfungsverfahren durchlaufen haben und durch den Verlag zur Veröffentlichung angenommen worden sind. Neben etablierten Qualitätssicherungsformen des Peer Review durch Gutachter:innen und/oder Reihenherausgeber:innen können dazu auch Community Peer Review, Open Peer Review, Post Publication Peer Review, Reviewed Preprints u. Ä. gezählt werden.
  • Die Förderung soll primär für OA-Publikationen in Verlagen erfolgen, deren Leistungen und Kosten für OA-Publikationsgebühren transparent an die Autor:innen bzw. Herausgeber:innen kommuniziert werden.
  • Geförderte OA-Publikationen sollen unter einer freien Lizenz, d.h. Creative Commons Attribution (CC BY), veröffentlicht werden.
  • Die Autor:innen bzw. Herausgeber:innen übertragen dem Verlag nur einfache und keine ausschließlichen Nutzungsrechte.
  • Antragsstellenden wird empfohlen, sich bei ORCID zu registrieren.
  • Die Veröffentlichung erhält einen persistenten Identifikator (PID) – vorzugsweise DOI.
  • Die Zugehörigkeit der Autor:innen bzw. Herausgeber:innen zum Weizenbaum-Institut (sog. Affiliation) wird in der Veröffentlichung angegeben. Die WI-Angehörigkeit wird gemäß der Satzung und Geschäftsordnung des WI e.V. sowie der Kooperationsvereinbarung zwischen dem WI e.V. und seinen Verbundpartnern definiert (s. weiterführend zu publikationsformspezifischen Anforderungen auch zugehörige Angaben über die Navigationsleiste oben links).

Die Publikationen enthalten bei Veröffentlichung einen Hinweis auf die Förderung mit Mitteln aus dem Publikationsfonds des Weizenbaum-Instituts – je nach Publikationssprache möglichst in folgender Form (ohne redaktionelle Anm. in eckigen Klammern):

  • deutsch – „Die Veröffentlichungsgebühr für diesen Aufsatz [bei Zeitschriftenartikeln, Anm. d. Red.]/für dieses Buch [bei Monografien, Lehr- und Sachbüchern, Sammel- und Konferenzbänden] wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Förderkennzeichen 16DII131, und den Open-Access-Publikationsfonds des Weizenbaum-Instituts für die vernetzte Gesellschaft, Berlin (ko-) finanziert.“
  • englisch – „The article processing charge [for journal articles, ed. note]/book processing charge [for books, edited volumes, conference proceedings] was (co-) funded by the Federal Ministry of Education and Research (BMBF), grant no. 16DII131, and the Open Access Publication Fund of the Weizenbaum Institute for the Networked Society, Berlin.“
  • andere – bei anderssprachigen Veröffentlichungen senden Sie uns bitte zur Klärung eine E-Mail an: openaccess@weizenbaum-institut.de
  • Bei der Kombination von Fördermitteln sind die geltenden Förderkriterien der jeweiligen Mittelgeber komplementär einzuhalten.
  • Die Veröffentlichung ist ohne Kosten für Leser:innen unmittelbar mit Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit in digitaler Form zugänglich.
  • Die Veröffentlichung der OA-Version erfolgt zeitgleich zu oder vor einer eventuellen parallelen Printversion.
  • Die Publikation wird auf der Verlagswebseite und im Impressum der Veröffentlichung eindeutig und deutlich erkennbar als OA-Publikation gekennzeichnet. Dies gilt für digitale Versionen und eventuelle Printversionen gleichermaßen. Eine adäquate Kennzeichnung beinhaltet Hinweise auf den kostenfreien Zugang und die freie Lizenz.
  • Insofern eine Printversion angeboten wird, wird die OA-Version vom Verlag mindestens in gleicher Weise angeboten und beworben und hierbei nicht nachteilig oder nachrangig behandelt. Nicht zulässig sind insbesondere ein verstecktes Anzeigen der OA-Version, ein nur versteckt oder unauffällig platzierter Hinweis auf die OA-Version sowie das alleinige Bewerben einer eventuellen parallelen Printversion ohne Hinweis auf die OA-Version.
  • Zusatzkosten für schnelle Begutachtung, Überlänge o. Ä. werden nicht übernommen.
  • Die Antragsstellenden bestätigen, dass die Publikationskosten nicht durch sonstige Publikationsmittel v. a. im Rahmen von DFG-, BMBF- oder EU-Projekten beglichen werden können.
  • Pro Person werden jährlich bis zu zwei Zeitschriftenaufsätze und ein/e Monografie, Lehr-, Sachbuch, Sammel- oder Tagungsband gefördert.
  • Über die Reihenfolge der Förderung entscheidet grundsätzlich das Datum der Antragstellung. Die Förderzusage gilt bei Zeitschriftenaufsätzen für 6 Monate sowie bei Monografien, Lehr-, Sachbücher, Sammel- und Tagungsbände für 12 Monate. Ist die Publikation nach Ablauf der Frist nicht erfolgt, muss ein neuer Antrag auf Förderung gestellt werden.
  • Alle geförderten Publikationen werden zusätzlich zur Veröffentlichung durch den Verlag in der Weizenbaum Library (OA-Repositorium des WI) archiviert und online zugänglich gemacht. Bitte schicken Sie dazu Ihre Publikation in der Veröffentlichungsfassung an openaccess[at]weizenbaum-institut.de.
  • Die Verknüpfung der Publikation mit weiteren Ressourcen ist wünschenswert – wie bspw. Forschungsdaten, die ebenfalls v. a. nach den Prinzipien von OA, FAIR und CARE verfügbar gemacht werden sollen.

Für die Sicherstellung der Anforderungen an die Publikation und an den Verlag sowie die Klärung dieser mit dem Verlag sind die Antragsteller:innen, d. h. die Autor:innen bzw. Herausgeber:innen der Publikation, verantwortlich. Weisen Sie deshalb bitte frühzeitig Ihre Ansprechpersonen im Verlag auf die Umsetzung der vorliegenden Anforderungen hin.